I. Vertragsgrundlagen
Der Unterzeichner der Auftragsbestätigung oder auch Auftragserteilung ist der Vertragspartner.
Alle weiteren Geschäfts- und/oder andere Bedingungen des Auftragnehmers müssen ausdrücklich vereinbart werden, da sie nicht Vertragsbestandteil sind.
Abwandlungen und Ergänzungen des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden.
II. Abwicklungen
Die auszuführenden Arbeiten werden nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Die Durchführung erfolgt nach dekretierten Grundsätzen der Technik.
Bei Trocknungsarbeiten gelten folgende Bestimmungen:
Unsere Geräte werden von unserem Fachpersonal in einwandfreiem Zustand übergeben. Eine Einweisung der Geräte erfolgt durch unser Fachpersonal.
Der Auftraggeber, oder die von ihm beauftragte dritte Person, sind aufgefordert die Geräte mit Sorgfalt und Umsicht zu gebrauchen. Es dürfen KEINE eigenmächtige Eingriffe am Gerät vorgenommen werden. Sie dienen ausschließlich ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Für Schäden, die nicht durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind, haftet der Auftraggeber.
Sollten Störungen der Geräte auftreten, muss der Auftragnehmer unverzüglich darüber informiert werden (telefonisch).
Zur Anwendung dürfen ausschließlich die mitgelieferten Elektrokabel genutzt werden.
Unberechtigt dritte Personen dürfen an den Geräten nicht einwirken. Dafür hat der Auftraggeber Sorge zu tragen.
Bei Zurücknahme der Geräte erfolgt eine Überprüfung noch am Einsatzort durch den Auftragnehmer. Bei Beschädigungen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu informieren.
Bei Rohrbruchortungen gelten folgende Bestimmungen:
III. Bezahlung
IV. Gerichtsstand