Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma IWK GmbH & Co. KG

I. Vertragsgrundlagen

  1. Der Unterzeichner der Auftragsbestätigung oder auch Auftragserteilung ist der Vertragspartner.

  2. Alle weiteren Geschäfts- und/oder andere Bedingungen des Auftragnehmers müssen ausdrücklich vereinbart werden, da sie nicht Vertragsbestandteil sind.

  3. Abwandlungen und Ergänzungen des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden.


II. Abwicklungen

Die auszuführenden Arbeiten werden nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Die Durchführung erfolgt nach dekretierten Grundsätzen der Technik.

Bei Trocknungsarbeiten gelten folgende Bestimmungen:

  1. Unsere Geräte werden von unserem Fachpersonal in einwandfreiem Zustand übergeben. Eine Einweisung der Geräte erfolgt durch unser Fachpersonal.

  2. Der Auftraggeber, oder die von ihm beauftragte dritte Person, sind aufgefordert die Geräte mit Sorgfalt und Umsicht zu gebrauchen. Es dürfen KEINE eigenmächtige Eingriffe am Gerät vorgenommen werden. Sie dienen ausschließlich ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Für Schäden, die nicht durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind, haftet der Auftraggeber.

  3. Sollten Störungen der Geräte auftreten, muss der Auftragnehmer unverzüglich darüber informiert werden (telefonisch).

  4. Zur Anwendung dürfen ausschließlich die mitgelieferten Elektrokabel genutzt werden.

  5. Unberechtigt dritte Personen dürfen an den Geräten nicht einwirken. Dafür hat der Auftraggeber Sorge zu tragen.

  6. Bei Zurücknahme der Geräte erfolgt eine Überprüfung noch am Einsatzort durch den Auftragnehmer. Bei Beschädigungen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu informieren.

Bei Rohrbruchortungen gelten folgende Bestimmungen:

  1. Unsere Leckageortung ist nicht abhängig vom Erfolg der Ortung. Grundlage des Dienstleistungsvertrages ist der Einsatz unseres Fachpersonals für Mess- und Analysetechniken an den Bauwerken im Stundensatz oder pauschal. Eine Dokumentation unserer ausgeführten Arbeiten wird erstellt.
  2. Unsere gemessenen bzw. festgelegten Rohrbruchbereiche sind Verdachtsstellen, die oft nur durch unsere Erfahrung, vermutet werden, und manchmal nicht eindeutig bewertet werden können.


III. Bezahlung

  1. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Skonto zu zahlen.
  2. Die zur Verfügung gestellten Trocknungsgeräte, gelten als Mietgegenstand. Für die Berechnung der Mietdauer zählt jeder angebrochene Tag (Werk- Sonn- und Feiertage).
  3. Unsere Preise enthalten keine Energiekosten. Diese sind vom Auftraggeber eigenständig zu tragen.


IV. Gerichtsstand 

  1. Der Gerichtsstand für alle Parteien aus dem Vertragsverhältnis ist Warburg (Westfalen) sowohl für Streitigkeiten in der Ausführung als auch für Ansprüche aus der Rechnung.